Ablauf

Für die Aufnahme einer Psychotherapie benötigen Sie keine ärztliche Überweisung, es genügt die Chipkarte der Krankenkasse.

Terminvereinbarung

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte während der Sprechstunde an (die Erreichbarkeit erfahren Sie durch die Bandansage) oder vereinbaren Sie einen Termin online.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die „psychotherapeutischen Sprechstunde“ können Sie für sich alleine oder gemeinsam mit Ihrem Kind oder Jugendlichen wahrnehmen. In dieser Sprechstunde wird der Bedarf ermittelt und weitere Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie gegeben.

Wichtig: Ob und wann ein Therapieplatz in meiner Praxis angeboten werden kann, wird erst in dieser Sprechstunde geklärt.

Probatorik

Am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde können je nach Kapazität in meiner Praxis probatorische Termine für weitere Diagnostik vereinbart werden.

Besteht bei Ihrem Kind ein zu behandelndes psychisches Problem, wird im Anschluss an die probatorischen Sitzungen mit Ihrem Einverständnis ein Psychotherapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Eine mögliche Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, für eine Langzeittherapie können 60 Stunden beantragt werden. Zusätzlich wird ein Stundenkontingent für Elterngespräche beantragt.

Therapie

Die Sitzungen finden in der Regel 1x wöchentlich als Einzeltherapie statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die begleitenden Elterngespräche erfolgen nach Vereinbarung. Bei Bedarf können weitere Therapiestunden beantragt werden